Weiterbildung in der Behandlungspflege LG 1 und 2
Kursnummer | FG24203-2 |
Zeitraum | Mo. 26.08.2024 - Mo. 25.11.2024 |
Uhrzeit | 14:00 - 18:00 Uhr |
Dauer | 34 Termine |
Unterrichtsstunden | 161 |
Teilnahmegebühr | 1259,00 € |
Zielgruppe | Pflegeassistenten/-innen ohne qualifizierte Pflegeausbildung mit einjährige Berufserfahrung; Staatlich anerkannte Altenpflegehelfer/innen (einjähriges Examen) |
Abschluss | Zertifikat |
Veranstaltungsort |
FORUM Gesundheit C 104 |
Die Weiterbildung basiert auf den vertraglichen Regelungen zwischen den Leistungserbringern ambulanter Pflegedienstleistungen (§ 132, 132a SGB V) und befähigt und berechtigt Mitarbeiter:innen ohne eine qualifizierte Berufsausbildung, behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 und 2 in der ambulanten Pflege sowie stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Die erbrachten Leistungen sind mit der GKV abrechenbar.
Voraussetzung für den Einsatz dieser Mitarbeiter:innen ist eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Pflege in Vollzeit und die Meldung (Nennung) des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bei der GKV nach abgeschlossener Qualifizierung. Je nach Versorgungsvertrag ist nach Abschluss der Weiterbildung auch noch ein dreimonatiges Praktikum nachzuweisen.
Ziel der Weiterbildung:
Die Teilnehmer:innen können mit dem erworbenen Wissen auf angemessenem Niveau abrechenbare Leistungen der Leistungsgruppen 1 und 2 im Rahmen ambulanter Pflege und stationärer Pflegeeinrichtungen erbringen.
Der Unterricht findet immer montags, dienstags und mittwochs, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Inhalte der Weiterbildung:
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung / Ernährung im Alter
- Inhalation
- Richten von Injektionen (Injektionen s.c.)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser)
- Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
- Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
- Versorgung von Dekubiti bis Kategorie II
- Klistiere, Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- SPK Versorgung
- Medizinische Einreibung
- Durchführung von dermatologischer Bäder
- Versorgung der PEG
- Notfall und Notfallsituationen
- Haftungsrecht
- Umgang mit Kompressionsstrümpfen